Allgemeine Nutzungsbedingungen
des Vorteilssystems Leipziger Vorteilswelt

1. Allgemein
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln das Vorteilssystem Leipziger Vorteilswelt (nachfolgend „Vorteilssystem“), welches die Stadtwerke Leipzig GmbH sowie die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH (nachfolgend „Leipziger Stadtwerke/Leipziger Verkehrsbetriebe“) jeweils ihren teilnahmeberechtigten Kunden unter den nachfolgenden Bedingungen zur kostenlosen Nutzung anbieten. Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

2. Gegenstand und Geltungsbereich des Vorteilssystems
Das Vorteilssystem gewährt den teilnehmenden Kunden (nachfolgend Kunde/n) der Leipziger Stadtwerke/Leipziger Verkehrsbetriebe durch Nutzung der Applikation „L-Charge“ der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, Reichsstr. 4, 04109 Leipzig (nachfolgend App genannt) und durch Nachweis der darin enthaltenen Vorteile bei einem anderen Unternehmen, welches sich gegenüber den Leipziger Stadtwerken/Leipziger Verkehrsbetrieben zur Teilnahme verpflichtet hat (nachfolgend „Partnerunternehmen“), einen sofortigen Vorteil in Form einer Vergünstigung. Die Vergünstigung kann ein Preisvorteil durch einen Rabatt, eine Zugabe, der Zugang zu einer Sonderveranstaltung oder eine andere Privilegierung sein. Die jeweils teilnehmenden Partnerunternehmen werden den Kunden über die App und über die Veröffentlichungen auf der Internetseite www.L.de/vorteile mitgeteilt.
Das Vorteilssystem ist kein Abonnement. Es fallen somit keine Kosten (z. B. Monatsbeiträge) an. Es besteht selbstverständlich auch keine Pflicht zur Wahrnehmung oder Nutzung der Angebote. Die Kunden können selbst entscheiden, ob oder in welchem Umfang sie das Vorteilssystem in Anspruch nehmen.
Die Verpflichtung der Partnerunternehmen gegenüber den Leipziger Stadtwerken/Leipziger Verkehrsbetrieben zur Teilnahme am Vorteilssystem ist ein Vertrag zugunsten Dritter (des teilnahmeberechtigten Kunden) im Sinne des § 328 BGB. Soweit ein Partnerunternehmen einem Kunden die Gewährung der versprochenen Vergünstigung zu Unrecht verweigert, sind etwaige Ansprüche des Kunden direkt an das Partnerunternehmen zu richten.
Ansprüche der Kunden gegen die Leipziger Stadtwerke/Leipziger Verkehrsbetriebe bestehen im Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Partnerunternehmen nicht. Der Kunde hat gegenüber Leipziger Stadtwerke/Leipziger Verkehrsbetriebe auch keinen Anspruch darauf, dass eine bestimmte Zahl an Partnerunternehmen oder ein bestimmtes Partnerunternehmen jeweils Vergünstigungen einräumt. Unterschiedliche Laufzeiten der Verträge zwischen Leipziger Stadtwerke/Leipziger Verkehrsbetriebe und den Partnerunternehmen können auch dazu führen, dass Vergünstigungen bestimmter Partnerunternehmen nicht während der gesamten Geltungsdauer des Vorteilssystems zur Verfügung stehen. Daneben ist es den Partnerunternehmen unbenommen, Vergünstigungen in nur begrenzter Anzahl bereitzustellen. Den Partnerunternehmen ist es ferner unbenommen, zu regeln, dass die Leipziger Vorteilswelt nicht in Verbindung mit anderen Vorteilssystemen gilt.

Leipziger Stadtwerke/Leipziger Verkehrsbetriebe behalten sich vor, das Vorteilssystem jederzeit einzustellen.

3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle letztverbrauchenden Kunden der Leipziger Stadtwerke/Leipziger Verkehrsbetriebe mit einem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Internetseite www.L.de/vorteile unter separater Aufstellung mitgeteilten Energieliefervertrag (Produkt) oder Leipziger Verkehrsbetriebe-Produkt. Nicht teilnahmeberechtigt, sind Kunden, die ihre vertraglichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Leipziger Stadtwerke/Leipziger Verkehrsbetriebe nicht fristgerecht erfüllt haben und daher in Verzug sind.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Leipziger Vorteilswelt ist darüber hinaus, dass der Kunde sich die App auf sein Endgerät lädt und deren Nutzungsbedingungen akzeptiert. Mit erstmaliger Nutzung der App bzw. der Vorteile nimmt der teilnahmeberechtigte Kunde das Angebot der Leipziger Stadtwerke/Leipziger Verkehrsbetriebe zur Teilnahme an dem Vorteilssystem unter Anerkennung dieser Nutzungsbedingungen verbindlich an.

4. Nutzung der App
Die Einlösung der Vorteile der Leipziger Vorteilswelt bei den Partnerunternehmen erfolgt über die App. Die App gilt nicht als Fahrkarte bei der Leipziger Verkehrsbetriebe.

5. Kündigung des Vorteilssystems
Die Kunden können die Teilnahme am Vorteilssystem jederzeit beenden, indem sie die Vorteile in der App bzw. die App selbst nicht mehr nutzen bzw. diese von ihrem Endgerät deinstallieren. Die Leipziger Stadtwerke/Leipziger Verkehrsbetriebe können die Teilnahme des Kunden an der Leipziger Vorteilswelt aus wichtigem Grund im Sinne des § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB jederzeit kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem der nachfolgenden Gründe vor:

Mit wirksamer Kündigung erlöschen sämtliche Rechte aus der Teilnahme am Vorteilssystem. Die Kündigung des Vorteilssystems führt nicht zur Kündigung/Beendigung des Kundenverhältnisses zu den Leipziger Stadtwerken oder den Leipziger Verkehrsbetrieben.

7. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
Die Leipziger Stadtwerke/Leipziger Verkehrsbetriebe sind berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden auf www.L.de/vorteile und in der App mitgeteilt. Durch Weiterbenutzen der App bzw. der darin enthaltenen Vorteile erkennen die teilnehmenden Kunden diese Änderungen an.

8. Datenschutz
Unsere Datenschutzinformationen nach Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter nachfolgendem Link – https://www.L.de/datenschutz

9. Schlussbestimmungen
Die Begründung und Abwicklung dieses Vertrages richtet sich nach deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und UN-Kaufrechts. Ist eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung werden die Parteien die Geltung einer angemessenen Regelung vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben, jedoch zulässig ist.

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